Aufgrund seiner fungiziden und bakteriziden Wirkung wurde Pentachlorphenol (PCP) in großen Mengen vor allem bei der Behandlung von Hölzern im Außenbereich, aber auch in der Textilproduktion und als Konservierungsmittel von Leder und Fellen verwendet. Zudem wurde es zur Herstellung von Desinfektionsmitteln verwendet.
Seit 1984 wird PCP gilt ein Herstellungsverbot. Mit der 1986 inkraft getretenen Gefahrstoffverordnung wurde die Anwendung PCP-haltiger Holzschutzmittel im Innenraum verboten. Durch die PCP-Verbotsverordnung von 1989 wurde Verwendung und Inverkehrbringen von PCP generell unterbunden.
Problematisch ist PCP vor allem aufgrund seiner Giftigkeit unter Anreicherung im Fettgewebe und durch seine kanzerogene Wirkung. Erbgutverändernde Wirkung wird vermutet. Zudem sind PCP häufig mit Phenolen, Dioxinen und Furanen verunreinigt. Die Aufnahme von PCP erfolgt über die Haut, die Lunge und den Nahrungstrakt.
Aufgrund der seinerzeit überaus weiten Verbreitung und der chemischen Stabilität ist PCP als Hintergrundkonzentration fast überall nachweisbar. In Materialproben unbehandelter Hölzer sind Konzentrationen von bis zu 5 mg/kg PCP nachgewiesen worden. Höhere Konzentrationen weisen auf einen Holz-schutzmitteleinsatz hin. |