Asbest ist die Gruppenbezeichnung für natürlich vorkommende, faserartig wachsende Silikatminerale. Asbest ist chemisch sehr stabil, brennt nicht, hat eine hohe elektrische und thermische Isolierfähigkeit und weist eine hohe Elastizität und Zugfestigkeit auf.

Die gute Mischbarkeit mit Bindemitteln (Gips, Mörtel, Kunststoffe, Beton, Bitumen) und die vielseitigen Eigenschaften machten Asbest zu einem universellen Zuschlagstoff, wenn es darum ging, die mechanischen Eigenschaften, die chemische Resistenz und die Brandschutzeigenschaften von Baustoffen und Oberflächenbeschichtungen zu verbessern. Asbest wurde eingesetzt z. B. für Hitzeschutzkleidung, Brandschutzplatten, Spritzmassen, Anstriche, Fußbodenbeläge, Dichtungen, Bremsbeläge, Kupplungsbeläge, Asbestzementprodukte (Platten, Rohre, Wellplatten, Pflanzgefäße, Lüftungsleitungen), Klebstoffe, Dichtungsmassen und Kitte.

 

Eigenschaften
  • Unbrennbarkeit
  • elektrische und thermische Isolierfähigkeit
  • hohe Zugfestigkeit und Elastizität
  • Verspinnbarkeit (teilweise)
  • chemische Beständigkeit
  • gute Einbindefähigkeit in anorganische und organische Bindemittel
  • Biobeständigkeit > 100 Jahre (Krokydolith)
Asbestarten:
  • Amosit (Braunasbest)
  • Aktinolith
  • Anthophylith
  • Chrysotil (Weißasbest)
  • Krokydolith (Blauasbest)
  • Tremolit

Vorkommen im Gebäude

Schwachgebundene Asbestprodukte:
  • Spritzasbest
  • Putze
  • Platten
  • Pappen
  • Gewebe
  • Vinyl-Bodenplatten
  • Schaumstoffe
  • Kitte (ältere Fenster)
  • Installationen: Schnüre, Stopfmassen

Asbestzementprodukte:

  • Dacheindeckungen
  • Fassadenverkleidungen (Kunstschiefer)
  • Lüftungskanäle
  • Abwasserrohre
  • Kamine
  • Fußbodenplatten sog. "Floor-Flex-Platten"
  • Bremsbeläge (z.B. Aufzüge)

Gesundheitliche Wirkung

  • beim Menschen eindeutig krebserzeugend: Einstufung K1
  • Asbestose
  • Mesotheliom
  • Bronchialkarzinom
Grenz- bzw. Richtwerte
  • 1.000 Fasern/m³: Erfolgsnachweis bei vorläufigen Maßnahmen
  • Meßwert 500 Fasern/m³ sowie oberer Poisson-Wert 1.000 Fasern/m³: Nachweis Sanierungserfolg
  • 15.000 Fasern/m³: Arbeitsplatzgrenzwert bei Sanierungsarbeiten
  • 1.000 Fasern/m³ : Abluft von Lufttauschern und Asbeststaubsaugern  
Rechtliche Grundlage/
Vorschrift  
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Asbest-Richtlinie
  • TRGS 519
  • TRGS 905
  • ZH 1/120.46

Beurteilungs-grundlage  

Asbest-Richtlinie: "Bewertung von schwachgebundenen Asbestprodukten in Gebäuden"

Einstufung nach Asbestart und -verwendung, Oberfläche, Beeinträchtigung von außen, Raumnutzung und Lage

  • Dringlichkeitsstufe I: Sanierung unverzüglich erforderlich. Bei vorläufigen Maßnahmen und halbjährlichen Kontrollmessungen Beginn jedoch spätestens nach 3 Jahren
  • Dringlichkeitsstufe II: Neubewertung nach maximal 2 Jahren 
  • Dringlichkeitsstufe III: Neubewertung nach maximal 5 Jahren 
Probenahme  
  • Materialproben
  • Staubproben
  • Luftstaubproben gemäß VDI-Richtlinie 3492
Analysenmethode   Rasterelektronenmikroskop (REM) gemäß VDI 3492

Handlungs-empfehlungen  

  • Bei begründetem Verdacht (z.B. Analyse von  Materialproben oder Kontaktproben) die Bewertung der Sanierungsdringlichkeit gemäß Asbest-Richtlinie umgehend, aber spätestens innerhalb von 4 Wochen durchführen lassen. 
  • Durchführen von Luftmessungen zur Gefährdungsabschätzung
  • Gegebenenfalls Einstellung der Nutzung des Gebäudes bzw. von Teilen des Gebäudes und kurzfristige Sanierung
  • vorläufige Schutzmaßnahmen und Sanierungsbeginn spätestens nach 3 Jahren 
Maßnahmen
  • keine Arbeiten am oder in unmittelbarer Nähe des Asbestproduktes, Vermeidung von Erschütterungen und Luftbewegungen
  • Änderung der Raumnutzung (Reduzierung der Nutzungsdauer)
  • Nutzungsaussetzung
  • Regelmäßige Reinigung der betreffenden Räume
  • Außerbetriebnahme von RLT-Anlagen
  • Ausgrenzen oder Beschichten des Asbestproduktes 
Sanierungsmöglich-
keiten
  • Methode 1: Entfernen 
  • Methode 2: Beschichten 
  • Methode 3: Räumliche Trennung

 

 

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