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Asbest
ist die Gruppenbezeichnung für natürlich vorkommende, faserartig wachsende Silikatminerale. Asbest ist chemisch sehr stabil, brennt nicht, hat eine hohe elektrische und
thermische Isolierfähigkeit und weist eine hohe Elastizität und
Zugfestigkeit auf.
Die gute Mischbarkeit mit Bindemitteln (Gips, Mörtel, Kunststoffe, Beton, Bitumen) und die vielseitigen Eigenschaften machten Asbest zu einem universellen Zuschlagstoff, wenn es darum ging, die mechanischen Eigenschaften, die chemische Resistenz und die Brandschutzeigenschaften von Baustoffen und Oberflächenbeschichtungen zu verbessern. Asbest wurde eingesetzt z. B.
für Hitzeschutzkleidung, Brandschutzplatten, Spritzmassen,
Anstriche, Fußbodenbeläge, Dichtungen, Bremsbeläge, Kupplungsbeläge,
Asbestzementprodukte (Platten, Rohre, Wellplatten, Pflanzgefäße, Lüftungsleitungen),
Klebstoffe, Dichtungsmassen und Kitte. |
Eigenschaften |
- Unbrennbarkeit
- elektrische und thermische Isolierfähigkeit
- hohe Zugfestigkeit und Elastizität
- Verspinnbarkeit (teilweise)
- chemische Beständigkeit
- gute Einbindefähigkeit in anorganische und organische Bindemittel
- Biobeständigkeit > 100 Jahre (Krokydolith)
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Asbestarten: |
- Amosit
(Braunasbest)
- Aktinolith
- Anthophylith
- Chrysotil
(Weißasbest)
- Krokydolith
(Blauasbest)
- Tremolit
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Vorkommen im Gebäude |
Schwachgebundene
Asbestprodukte:
- Spritzasbest
- Putze
- Platten
- Pappen
- Gewebe
- Vinyl-Bodenplatten
- Schaumstoffe
- Kitte (ältere Fenster)
- Installationen: Schnüre, Stopfmassen
Asbestzementprodukte:
- Dacheindeckungen
- Fassadenverkleidungen (Kunstschiefer)
- Lüftungskanäle
- Abwasserrohre
- Kamine
- Fußbodenplatten sog. "Floor-Flex-Platten"
- Bremsbeläge (z.B. Aufzüge)
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Gesundheitliche Wirkung |
- beim Menschen eindeutig krebserzeugend:
Einstufung K1
- Asbestose
- Mesotheliom
- Bronchialkarzinom
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Grenz-
bzw. Richtwerte |
- 1.000 Fasern/m³: Erfolgsnachweis bei vorläufigen Maßnahmen
- Meßwert 500 Fasern/m³ sowie oberer
Poisson-Wert 1.000 Fasern/m³:
Nachweis Sanierungserfolg
- 15.000
Fasern/m³: Arbeitsplatzgrenzwert bei Sanierungsarbeiten
- 1.000 Fasern/m³ : Abluft von
Lufttauschern und Asbeststaubsaugern
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Rechtliche
Grundlage/
Vorschrift
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- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Asbest-Richtlinie
- TRGS 519
- TRGS 905
- ZH 1/120.46
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Beurteilungs-grundlage
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Asbest-Richtlinie:
"Bewertung von schwachgebundenen Asbestprodukten in Gebäuden"
Einstufung nach Asbestart und -verwendung, Oberfläche, Beeinträchtigung
von außen, Raumnutzung und Lage
- Dringlichkeitsstufe I:
Sanierung unverzüglich erforderlich. Bei vorläufigen Maßnahmen
und halbjährlichen Kontrollmessungen Beginn jedoch spätestens
nach 3 Jahren
- Dringlichkeitsstufe II:
Neubewertung nach maximal 2 Jahren
- Dringlichkeitsstufe III:
Neubewertung nach maximal 5 Jahren
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Probenahme
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- Materialproben
- Staubproben
- Luftstaubproben gemäß VDI-Richtlinie
3492
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Analysenmethode |
Rasterelektronenmikroskop
(REM) gemäß VDI 3492 |
Handlungs-empfehlungen
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- Bei begründetem Verdacht (z.B. Analyse von
Materialproben oder Kontaktproben) die Bewertung der
Sanierungsdringlichkeit gemäß Asbest-Richtlinie umgehend,
aber spätestens innerhalb von 4 Wochen durchführen lassen.
- Durchführen von Luftmessungen zur Gefährdungsabschätzung
- Gegebenenfalls Einstellung der Nutzung des Gebäudes
bzw. von Teilen des Gebäudes und kurzfristige Sanierung
- vorläufige Schutzmaßnahmen und Sanierungsbeginn spätestens
nach 3 Jahren
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Maßnahmen |
- keine Arbeiten am oder in unmittelbarer Nähe des
Asbestproduktes, Vermeidung von Erschütterungen und
Luftbewegungen
- Änderung der Raumnutzung (Reduzierung der
Nutzungsdauer)
- Nutzungsaussetzung
- Regelmäßige Reinigung der betreffenden Räume
- Außerbetriebnahme von RLT-Anlagen
- Ausgrenzen oder Beschichten des Asbestproduktes
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Sanierungsmöglich-
keiten |
- Methode 1: Entfernen
- Methode 2: Beschichten
- Methode 3: Räumliche Trennung
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